Verwaltungsformen in Deutschland: Übersicht, Erklärung und Differenzierung

Für Renditeimmobilien bietet sich aus Sicht der Eigentümer eine professionelle Verwaltung selbiger an: Das spart Zeit, gewährleistet bei entsprechenden Kenntnissen der Verwaltung einen organisatorisch optimierten Ablauf und kann zudem trotz entstandener Gebühren für die Verwaltung selbst die Bewirtschaftungskosten insgesamt senken. Wir möchten Ihnen mit diesem Blogbeitrag aufzeigen, welche drei Verwaltungsformen in Deutschland Anwendung finden und für welche Art von Immobilie und Eigentümer sich diese eignen.






Differenzierung zwischen obligatorischer und optionaler Verwaltung

Sie können als Eigentümer zwischen drei Verwaltungsformen wählen:

  • WEG-Verwaltung
  • Sondereigentumsverwaltung
  • Mietverwaltung

Zu beachten ist aus Vermieter- und Eigentümersicht, dass die WEG-Verwaltung obligatorisch bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern ist, um einen Konsens zwischen den unterschiedlichen Eigentümern innerhalb der Immobilie zu schaffen. Sowohl die Sondereigentums- als auch die Mietverwaltung sind hingegen optional. Sie müssen also nicht genutzt werden, können aber vor allem zeitliche Entlastung und strukturierte Abläufe sichern. Ob und welche optionale Verwaltungsformen infrage kommen, hängt auch davon ab, ob Eigentümer ihren Cashflow/die Rendite maximieren oder gezielt Arbeitsaufwand auslagern möchten.

Was ist und macht die WEG-Verwaltung?

Unterlagen zur Hausverwaltung auf Tisch

Mit einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus müssen Sie sich nicht nur um eben jene Wohnung sorgen, sondern auch um die Immobilie - die wiederum zum Gemeinschaftseigentum zählt. Eben jenes im Interesse aller involvierten Eigentümer zu verwalten, ist die Aufgabe einer WEG-Verwaltung. 

Diese übernimmt im Zuge dessen nicht ausschließlich aber vor allem diese Aufgaben:

  • finanzielle Betreuung
  • technische Betreuung
  • Einberufung und Dokumentation von Wohneigentümerversammlungen
  • Verträge mit Putzkräften und beispielsweise dem Hausmeister

Die Kosten der WEG-Verwaltung dürfen nicht auf die einzelnen Mieter umgelegt werden. Simultan hat diese dafür Sorge zu tragen, dass die Wohneigentümerversammlung, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, mindestens einmal jährlich stattfindet.

Was ist eine Mietverwaltung?

Anders als die WEG-Verwaltung ist die Mietverwaltung eine optionale Ergänzung. Selbige ist dann mit Verwaltungsaufgaben betreut, die im direkten Zusammenhang zu Ihrem vermieteten Wohneigentum stehen. Unter anderem ist es Aufgabe des Mietverwalters, die fortlaufenden Mietzahlungen zu überwachen, bei Ausfall ist er für das Mahnwesen zuständig. Des Weiteren übernimmt die Mietverwaltung die korrekte Erstellung der Betriebskostenabrechnung und kommuniziert zudem mit dem Mieter. Kommt es zu einem Mieterwechsel, übernimmt die Mietverwaltung auch daran gekoppelte Abläufe.

Wozu dient eine Sondereigentumsverwaltung (SE-Verwaltung)?

Diese Verwaltungsform ist ebenfalls optional. Eine Sondereigentumsverwaltung ist ausschließlich für Ihr Eigentum zuständig. Primäre Aufgabe der SE-Verwaltung ist es, auf gemeldete Mängel seitens des Mieters zu reagieren. Im Zuge dessen kann der Sondereigentumsverwalter beispielsweise eigenständig den Mängel besichtigen oder sich um die Akquise von Dienstleistern sorgen, die die Problemstellen dann fristgerecht beheben. Außerdem liegen auch generelle Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsaufgaben in den Händen der zuständigen Sondereigentumsverwaltung.

Besonders im Bereich der WEG-Verwaltung verfügen wir über Erfahrung und Expertise. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Fragen zu Verwaltungsformen haben oder wir Sie bei der Verwaltung Ihrer Immobilie entlasten können. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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