Kennen Sie schon das Bieterverfahren? Hier erfahren Sie mehr!

Das innovative Bieterverfahren fristet in der Immobilienwirtschaft heute längst kein Schattendasein mehr, sondern ist zu einer modernen und effizienten Alternative zum klassischen Immobilienverkauf avanciert. Mit unserer umfangreichen Erfahrung bringen wir Käufer und Verkäufer auch unter widrigen Umständen mithilfe des Bieterverfahrens zusammen - und möchten Ihnen mit diesem Blog daher einen Einblick in unserer Arbeit geben.



Wodurch charakterisiert sich das Bieterverfahren?

Seine wichtigste Besonderheit liegt bereits im Namen: Anders als beim klassischen Immobilienverkauf zum Festpreis dürfen beim Bieterverfahren interessierte Kaufkandidaten auf die Immobilie bieten. Selbstverständlich wissen diese exakt, um welche Immobilie es sich handelt, denn auch im Bieterverfahren werden diese mit aussagekräftigen Exposés, Bildmaterial und weiteren Präsentationsmitteln dargestellt. Entsprechend den Wünschen und Vorstellungen des Käufers ist es zudem möglich, einen Mindestpreis festzulegen.

Eine Besonderheit gegenüber der Immobilienauktion ist der Umstand, dass das Bieterverfahren etwas mehr Flexibilität bietet. Verkäufer sind nicht an das erzielte Höchstgebot gebunden. Es steht diesen also frei, selbiges abzulehnen, wenn die Immobilie ihrer Einschätzung nach anderenfalls einen zu geringen Verkaufspreis generieren würde. Zudem haben Verkäufer die Möglichkeit nachzuverhandeln.

Selbiges Recht existiert ebenso auf der Käuferseite. Kaufinteressenten sind also nicht an ihr Höchstgebot gebunden und können dieses alternativ zurückziehen. Das kommt in der Praxis speziell bei aussagekräftigen Exposés und authentischem Bildmaterial, aber eher selten vor - schließlich bringt der Kaufkandidat ein begründetes Interesse mit und wünscht sich im Regelfall, dass zu seinem Höchstgebot auch eine Transaktion zustande kommt.

Ablauf eines typischen Bieterverfahrens

Taschenrechner zur Wertermittlung Haus

1. Der beauftragte und mit dem Bieterverfahren vertraute Makler beziehungsweise die Auktionskanzlei erstellt eine Immobilienpräsentation mitsamt Exposé - im Anschluss wird die Organisation von Besichtigungen übernommen, normalerweise in Form einer Sammelbesichtigung.

2. Kaufinteressenten können innerhalb der zuvor festgelegten Frist ihre Gebote abgeben. Ob diese vom Makler als Mittelsmann über weitere Gebote und den aktuellen Höchststand informiert werden, ist von der Ausgestaltung des Verfahrens abhängig.

3. Nach Fristende erfolgt eine Auswertung der Gebote mitsamt Ermittlung des Höchstbietenden. Eigentümer werden über den Stand des Bieterverfahrens informiert und bekommen die unverbindlichen Gebote der Kaufinteressenten übermittelt.

Chancen bei Nutzung des Bieterverfahrens

Attraktive Möglichkeiten entstehen durch das Bieterverfahren gleichermaßen auf der Käufer- wie Verkäuferseite. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Höchstgebote können unter Umständen den ohne Bieterverfahren möglicherweise erzielten Verkaufspreis übersteigen
  • im Regelfall führt das Bieterverfahren zu einem schnelleren Verkaufsabschluss
  • bei besonderen, schwer verkäuflichen oder auf andere Weise kaum vergleichbaren Immobilien bietet das Bieterverfahren gute Verkaufschancen
  • komplexe und mitunter zeitaufwendige persönliche Verhandlungen entfallen durch die Gebotsabgabe

Auf der Käuferseite entstehen bei einem Kauf über das Bieterverfahren übrigens die identischen Kaufnebenkosten wie auch bei einem klassisch strukturierten Verkauf. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen.

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