Der Immobilienwert - auch im Auktions- und Bieterverfahren das Fundament für den Verkauf!

Ob beim klassischen Verkauf zum Angebotspreis oder als Grundlage sowie Orientierung für Immobilienverkäufe im Auktions- und Bieterverfahren, wie wir es für unsere Kunden anbieten: Der Wert einer Immobilie unterliegt einer Vielzahl von Faktoren und ist auch aufgrund von Marktschwankungen sowie teils erheblichen regionalen Unterschieden mit Expertise sowie Erfahrung aus fachmännischer Hand zu ermitteln. 

Professionelle Immobilienbewertung für Käufer und Verkäufer birgt gleichermaßen Vorteile

Obgleich es sich bei Immobilien um Sachwerte handelt, haben diese doch aus bewertungstechnischer Sicht verschiedene Alleinstellungsmerkmale und bündeln unterschiedliche Faktoren, welche den Wert einer Immobilie fortlaufend steigern oder reduzieren können. Unter anderem werden bei der Bewertung einer Immobilie die Basisfaktoren berücksichtigt, beispielsweise das Baujahr, der aktuelle Zustand sowie potenziell seither erfolgte Sanierungen und Modernisierungen - außerdem natürlich auch konkrete Angaben zur Wohn- und Nutzfläche. 

Simultan spielt die Lage der Immobilie eine Schlüsselrolle. Selbige kann selbst innerhalb einer Stadt zwischen den unterschiedlichen Stadtteilen, Vierteln und Straßen zu erheblichen Differenzen beim zu erwartenden Verkaufserlös führen. Als professionelle Auktionskanzlei, spezialisiert auf Immobilienverkäufe im Bieterverfahren, berücksichtigen wir das aktuelle Preisgefüge sowie die Nachfragesituation mit Hinblick auf die Immobilienlage konsequent.

Abgerundet wird der Wert einer Immobilie durch externe Faktoren, welche nicht in direktem Zusammenhang mit dem Haus, der Wohnung oder der Gewerbeimmobilie stehen, dennoch aber Einfluss auf das Preisgefüge nehmen. An dieser Stelle sind allen voran die Konjunktur, das aktuelle Zinsniveau sowie das Angebots- und Nachfrageverhältnis zu bedenken. Selbiges kann sich entsprechend der Art, Ausstattung und Lage der Immobilie gleichermaßen zu Gunsten oder Ungunsten des aktuellen Eigentümers verschieben. 

Anwendung gesetzlich vorgegebener Bewertungsverfahren

Lupe wird vor Modellhäuser aus Holz gehalten

Der Gesetzgeber gibt zur professionellen Wertermittlung drei Verfahren vor. Im Regelfall werden zwei dieser drei Verfahren entsprechend der Art der Immobilie genutzt. Diese sind:

  • das Sachwertverfahren
  • das Vergleichswertverfahren
  • sowie das Ertragswertverfahren

Das Sachwertverfahren gilt sowohl als häufig genutztes als auch komplexes Verfahren, im Mittelpunkt dessen steht der Wiederbeschaffungswert der Immobilie. In der Folge werden da unter anderem die angepassten Herstellungskosten der Immobilie sowie etwaiger Außenanlagen und der Bodenrichtwert zur Berechnung herangezogen.

Das Vergleichswertverfahren empfiehlt sich insbesondere für Wohnimmobilien wie Eigentumswohnungen, insbesondere solche in Stadtlage, bei denen ausreichend aktuelle Vergleichswerte existieren. Das Verfahren bildet daher sehr gut das aktuelle Marktgeschehen und die jüngste Immobilienpreisentwicklung der Region ab.

Das Ertragswertverfahren wird vorzugsweise bei Renditeimmobilien genutzt, im Mittelpunkt der Bewertung stehen daher die fortlaufend generierten und zu erwartenden Mieterträge. Ebenso werden bauliche Kriterien, der Vervielfältiger, Liegenschaftszinsen und laufende Bewirtschaftungskosten berücksichtigt.

Die auf unserer Immobilien-Unterseite befindlichen Angebote richten sich nach diesen Grundsätzen einer fachmännischen und transparenten Immobilienbewertung. Aufgrund der Anwendung des Bieterverfahrens zeichnen wir die Immobilien mit ihrem ermittelten Mindestpreis aus.

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