Fortführungs- und Fortbestehungsprognosen für Ihre Projekte
Eine detaillierte Fortbestehensprognose ist ein wesentliches Instrument zur Beurteilung der finanziellen Stabilität und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Diese umfassende Analyse basiert auf einer Zahlungsfähigkeitsprognose, die wesentliche Informationen über die Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens liefert.
Relevanz der Zahlungsfähigkeitsprognose
Ein zentrales Element bei der Beurteilung, ob eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt, ist die Zahlungsfähigkeitsprognose. Anhand der Fortbestehensprognose wird beurteilt, ob im laufenden und im folgenden Geschäftsjahr Zahlungsunfähigkeit droht. Eine positive Fortbestehensprognose liegt vor, wenn die laufenden Verbindlichkeiten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beglichen werden können. Man spricht dann von Zahlungsfähigkeit und die Fortführung des Unternehmens ist gesichert.
Kriterien für eine Fortführungsprognose
Grundsätzlich gibt eine Fortbestehensprognose eine begründete Aussage darüber, ob ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung der Erfüllung aller fälligen Zahlungsverpflichtungen dauerhaft fortführen kann. Die Erstellung einer Fortbestehensprognose ist bei ersten Anzeichen, wie z. B. einer Ertragskrise, zwingend erforderlich. Fällt diese positiv aus, besteht auch bei Überschuldung keine Insolvenzantragspflicht. Die Anforderungen an eine solche Prognose ergeben sich aus dem Standard IDW S 6.
Erstellung von integrierten Unternehmensplanungen
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistungen ist die Erstellung integrierter Unternehmensplanungen. Diese umfassen:
- GuV-Pläne (Gewinn- und Verlustpläne)
- Bilanz-Pläne
- Cashflow-Pläne/Liquiditätspläne
Auf Basis dieser Planungen erstellen wir eine Fortführungsprognose und führen eine umfassende Plausibilisierung durch. Folgende Kriterien sind dabei von besonderer Bedeutung:
- Das Unternehmen hat in der Vergangenheit effektive Gewinne erwirtschaftet.
- Das Unternehmen kann ausreichend auf finanzielle Mittel zugreifen.
- Es droht keine bilanzielle Überschuldung.
- Eine Unternehmensfortführung ist beabsichtigt.
Risikobewertung und Unternehmensfortführung
Sind eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllt oder sind bestandsgefährdende Risiken erkennbar, ist der Fortbestand des Unternehmens kritisch zu hinterfragen. In diesem Fall sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, die zu erwartenden Umstände und deren Auswirkungen im Rahmen einer fundierten Unternehmensplanung zahlenmäßig zu erfassen.
Positive Fortführungsprognose
Wenn die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung im Planungszeitraum von mindestens 12 Monaten nicht eintreten und eine Zahlungsunfähigkeit ausgeschlossen ist, kann eine positive Fortführungsprognose für das Unternehmen erstellt werden.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und fachlichen Expertise unterstützen wir Sie bei der Erstellung zuverlässiger und fundierter Fortführungsprognosen und bieten Ihnen individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen Sie auf unsere professionelle Unterstützung bei Ihren Immobilienprojekten und sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens.