Fortführungs- und Fortbestehungsprognosen für Ihre Projekte

Eine Fortbestehensprognose basiert auf einer Zahlungsfähigkeitsprognose, welche über die Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens Informationen liefert. Diese sogenannte Zahlungsfähigkeitsprognose ist relevant, um zu ermitteln, ob eine insolvenzrechtliche Überschuldung besteht. Anhand dieser Prognose ermitteln wir, ob für das laufende und das folgende Geschäftsjahr Zahlungsunfähigkeit droht. Eine Fortbestehensprognose ist dementsprechend positiv, wenn die laufenden Verbindlichkeiten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beglichen werden können.

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In diesem Falle sprechen wir von Zahlungsfähigkeit und eine Fortführungsfähigkeit ist gegeben. „Grundsätzlich beinhaltet eine Fortführungsprognose eine begründete Aussage darüber, ob ein Unternehmen nachhaltig seine geschäftlichen Aktivitäten weiterführen kann, dies unter der Berücksichtigung, dass die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können!“ Bei ersten Anzeichen wie z.B. einer Ertragskrise ist eine Fortführungsprognose zwingend erforderlich. Liegt eine positive Fortführungsprognose vor, besteht auch bei Überschuldung keine Insolvenzantragspflicht. Die Anforderungen hierfür ergeben sich aus dem IDW S 6.


Die Erstellung von integrierten Unternehmensplanungen für eine Fortführungsprognose, welche aus einem GuV-Plan, einem Bilanz-Plan, einem Cashflow-Plan/Liquiditätsplan besteht, gehört zu unseren Dienstleistungen. Anschließend erstellen wir anhand von integrierten Unternehmensplanungen eine Fortführungsprognose. Selbstverständlich wird eine Plausibilisierung der Fortführungsprognose von uns durchgeführt.

Bei einer positiven Fortführungsprognose kann von einer Unternehmensfortführung ausgegangen werden, wenn:

ein Unternehmen effektive Gewinne erwirtschaftet hat ein Unternehmen ausreichend auf finanzielle Mittel zugreifen kann keine bilanzielle Überschuldung droht eine Unternehmensfortführung beabsichtigt ist.

Sollten diese Kriterien nicht zutreffen oder sollten bestandsgefährdete Risiken erkennbar sein, ist eine Unternehmensfortführung zu hinterfragen. In diesem Falle müssen die gesetzlichen Vertreter im Rahmen einer Unternehmensplanung die zu erwartenden Umstände und deren Auswirkungen zahlenmäßig erfassen.

Sollten die Insolvenzgründe wie z.B. Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung im Planungszeitraum von mind. 12 Monaten nicht eintreten und sollte eine Zahlungsunfähigkeit ausgeschlossen sein, kann eine positive Fortführungsprognose für ein Unternehmen abgegeben werden.

 

 

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